Die kieferorthopädische Hauptbehandlung erfolgt in der Regel während des späten Wechselgebisses oder im bleibenden Gebiss. Ziel der Behandlung ist die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen, die Herstellung einer funktionell günstigen Verzahnung von Ober- und Unterkiefer sowie die Verbesserung der Mundgesundheit, Kaufunktion und Ästhetik. Darüber hinaus sollen mögliche Folgeschäden an Zähnen, Zahnhalteapparat und Kiefergelenken vermieden oder reduziert werden.
Je nach individueller Befundsituation kommen herausnehmbare oder festsitzende Apparaturen sowie kombinierte Behandlungskonzepte zum Einsatz. Die Behandlungsplanung orientiert sich an den vorhandenen Zahn- und Kieferfehlstellungen, dem individuellen Wachstum und den biologischen Voraussetzungen des Patienten.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Leistungspflicht nach den geltenden kieferorthopädischen Behandlungsrichtlinien. Das Vorliegen einer medizinischen Indikation allein begründet keinen Anspruch auf Kostenübernahme, sofern die in den Richtlinien festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Umfang und Art der von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Leistungen können dabei von den Möglichkeiten einer privat vereinbarten Behandlung abweichen.
Der Behandlungserfolg hängt neben den biologischen Voraussetzungen wesentlich von einer guten Mitarbeit des Patienten ab. Hierzu gehören insbesondere die regelmäßige Wahrnehmung von Kontrollterminen, eine sorgfältige Mundhygiene sowie das konsequente Tragen von herausnehmbaren Apparaturen oder zusätzlichen Hilfsmitteln, sofern diese Bestandteil der Behandlung sind.