Bei bestimmten ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen kann eine kieferorthopädische Behandlung schon im frühen Wechselgebiss sinnvoll sein. Ziel ist es, Fehlentwicklungen früh zu erkennen und zu behandeln — damit Schäden an Zähnen, Zahnhalteapparat oder Kiefergelenken vermieden werden oder sich Gebiss und Kiefer günstiger weiterentwickeln.
Dafür verwenden wir Apparaturen, die auf die jeweilige Fehlstellung abgestimmt sind. Weil nach der Frühbehandlung noch weitere Zähne wechseln, können erneut Fehlstellungen entstehen. Häufig folgt deshalb später eine zweite Behandlungsphase.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Frühbehandlung nur bei bestimmten Fehlstellungen, die in den kieferorthopädischen Behandlungsrichtlinien festgelegt sind. Eine Behandlung kann medizinisch sinnvoll sein, ohne dass die Kasse die Kosten trägt.
Wie gut die Behandlung wirkt, hängt von der Fehlstellung ab, vom Wachstum des Kindes und von der Mitarbeit der Familie. Eine Frühbehandlung ersetzt eine spätere Hauptbehandlung in der Regel nicht — sie kann deren Umfang aber günstig beeinflussen.