Die Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange ermöglicht die gezielte Bewegung einzelner Zähne sowie die Korrektur komplexer Zahnfehlstellungen im Erwachsenenalter. Hierzu werden Brackets auf den Zähnen befestigt, die über Drahtbögen miteinander verbunden sind. Durch kontrollierte Kräfte können Zahnstellungen schrittweise korrigiert und funktionelle sowie ästhetische Behandlungsziele erreicht werden.
Ziel der Behandlung ist die Verbesserung der Zahnstellung und Verzahnung, die Optimierung der Kaufunktion sowie die Schaffung günstiger Voraussetzungen für die langfristige Erhaltung der Zähne und des Zahnhalteapparates. Häufige Behandlungsanlässe sind Engstände, Lücken, Zahnwanderungen nach Zahnverlust oder parodontalen Erkrankungen, Rezidive nach früheren kieferorthopädischen Behandlungen sowie die Vorbereitung umfangreicher restaurativer, implantologischer oder kieferchirurgischer Maßnahmen.
Im Erwachsenenalter stehen keine nennenswerten Wachstumsreserven mehr zur Verfügung. Die Behandlung erfolgt daher überwiegend durch Zahnbewegungen innerhalb der biologischen Grenzen des Zahnhalteapparates. Das Ausmaß der erzielbaren Veränderungen kann durch die individuelle Ausgangssituation, bestehende Zahnersatzversorgungen, parodontale Befunde oder anatomische Gegebenheiten begrenzt sein.
Während der Behandlung ist eine besonders sorgfältige Mundhygiene erforderlich. Brackets, Bänder und Drähte erschweren die Reinigung der Zähne und können die Ansammlung von Zahnbelag begünstigen. Eine unzureichende Mundhygiene erhöht das Risiko für Karies, Zahnfleischentzündungen, Entkalkungen der Zahnschmelzoberfläche sowie parodontale Komplikationen. Die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen in der hauszahnärztlichen Praxis sollten daher weiterhin wahrgenommen werden.
Wie bei jeder kieferorthopädischen Behandlung können trotz sorgfältiger Planung und Durchführung unerwünschte Begleiterscheinungen auftreten. Hierzu zählen unter anderem Beschwerden nach Aktivierungen, vorübergehende Einschränkungen beim Kauen, Wurzelverkürzungen, Zahnfleischrückgang, Lockerungen von Zähnen, Entkalkungen oder Karies bei unzureichender Mundhygiene sowie in seltenen Fällen Einschränkungen der Zahnvitalität. Bei Patienten mit parodontalen Vorerkrankungen können zusätzliche Risiken bestehen, die im Rahmen der Behandlungsplanung berücksichtigt werden müssen.
In einzelnen Fällen kann die Erreichung der Behandlungsziele zusätzliche Maßnahmen, wie die Verwendung von Gummizügen, Verankerungshilfen oder skelettalen Verankerungselementen, erforderlich machen. Der Behandlungserfolg hängt neben den biologischen Voraussetzungen wesentlich von einer guten Mitarbeit des Patienten, einer sorgfältigen Mundhygiene und der regelmäßigen Wahrnehmung der Kontrolltermine ab.
Die Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange gehört im Erwachsenenalter grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung kommt nur in wenigen, gesetzlich definierten Ausnahmefällen bei schweren Kieferfehlstellungen in Betracht, die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erfordern. In allen anderen Fällen erfolgt die Behandlung als privat zu vereinbarende Leistung.